Konformitätsaussagen – Entscheidungsregeln
Auf Kundenwunsch kann zu Prüfergebnissen eine Konformitätsaussage erfolgen. Um diese treffen zu können, bedarf es einer Entscheidungsregel, die beschreibt, wie die Messunsicherheit berücksichtigt wird.
Sind die Entscheidungskriterien weder in der Norm/Spezifikation noch durch den Kunden vorgegeben, wird die Entscheidungsregel des fem angewandt:
Geteiltes Risiko (Shared Risk)
Die Bewertung erfolgt ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit.
- Bestanden: Alle Werte liegen innerhalb oder auf den geforderten Grenzen
- Nicht bestanden: Mindestens ein Wert liegt außerhalb der geforderten Grenzen